Richtlinie für Zitate
Grundlagen
Unterschieden wird zwischen direkten und indirekten Zitaten (Paraphrasen).
Zitat: Wörtliche Wiedergabe von Text aus Literatur und Quellen
Paraphrase: Sinngemäße Wiedergabe von Text aus Literatur und Quellen
Grundsätzlich zitieren Sie direkt, wenn:
- auf einen bestimmten Wortlaut oder besonderen Informationswert hingewiesen werden soll, der bei einer sinngemäßen Wiedergabe verloren ginge
- (insbesondere bei Quellen) sprachliche Eigenheiten hervorgehoben werden sollen.
Sowohl Zitate als auch Paraphrasen müssen im Text durch eine Fußnote belegt werden!
Für die korrekte Wiedergabe bei direkten Zitaten gibt es noch einige Regeln zu beachten, die im Folgenden erläutert werden.
Grundform von Zitaten
Alle Passagen aus Literatur und Quellen, die in den eigenen Text übernommen werden, müssen als Zitate kenntlich gemacht werden, indem sie in Anführungszeichen gesetzt werden.
Beispiel: “Landgraf Ernst Ludwig reglementierte die Stadtverwaltung gemäß seiner Auffassung von absoluter Herrschaft mit einer Flut von Vorschriften, gab erneuerte Zunftordnungen heraus und reformierte die Stadtverfassung."1
Die Fußnote wird direkt hinter dem Zitat gesetzt.
Eingebaute und eigenständige Zitate
Zitate können entweder in einen eigenen Satz eingebaut werden oder eigenständig bleiben.
Eingebautes Zitat
Das Zitat wird in den eigenen Satz integriert - ob nun am Anfang, in der Mitte oder am Ende. Genauso können mehrere Zitate an unterschiedlichen Stellen desselben Satzes eingebaut werden.
Beispiel: Landgraf Ernst Ludwig orientierte sich bei seiner Machtausübung an den Instrumenten absolutistischer Herrschaft und griff nach Peter Engels dermaßen in die städtische Ordnung ein, dass hier von einer “Flut von Vorschriften”2 zu sprechen sei.
Eigenständiges Zitat
Eigenständige Zitate sind nicht in einen eigenen Satz integriert, sondern stehen “für sich”. Dabei kann es sich um einen einzelnen Satz oder längere Textpassagen handeln. Auch eigenständige Zitate sollten jedoch nie zusammenhangslos oder ohne Erläuterung im eigenen Text stehen.
Eigenständige Zitate, die vier Zeilen oder länger sind, sollten im Text eingerückt, einzeilig und in Schriftgröße 11 formatiert werden. In diesem Fall entfällt die Kennzeichnung des Zitats durch Anführungszeichen.
Kürzungen
Originalsätze dürfen beim Zitieren gekürzt werden. Veränderungen am Sinnzusammenhang oder der Aussage des Originals sind jedoch nicht erlaubt.
Kürzungen können am Anfang, in der Mitte, oder am Ende eines Satzes gemacht werden.
Kürzungen am Anfang und am Ende
Kürzungen am Anfang und am Ende eines Satzes werden nicht kenntlich gemacht.
Beispiel für eine Kürzung am Anfang: Ernst Ludwig “gab erneuerte Zunftordnungen heraus und reformierte die Stadtverfassung”3.
Beispiel für eine Kürzung am Ende: “Landgraf Ernst Ludwig reglementierte die Stadtverwaltung gemäß seiner Auffassung von absoluter Herrschaft."4
Kürzung in der Mitte
Kürzungen bzw. Auslassungen in der Mitte eines Satzes werden im Zitat mittels […] kenntlich gemacht.
Beispiel: “Landgraf Ernst Ludwig reglementierte die Stadtverwaltung […] mit einer Flut von Vorschriften, gab erneuerte Zunftordnungen heraus und reformierte die Stadtverfassung."5
Grammatikalische Anpassungen
Grundsätzlich sollten eigene Sätze in Verbindung mit Zitaten so formuliert werden, dass keine grammatikalischen Anpassungen des Originals nötig werden. Falls jedoch trotzdem eine grammatikalische Anpassung im Zitat nötig ist, wird diese in eckige Klammern [] gesetzt.
Beispiel: Landgraf Ernst Ludwig gestaltete die städtische Verwaltung um und reformierte deren Strukturen, wozu die “erneuterte[n] Zunftordnungen”6 gehörten.
Erläuterungen und Ergänzungen
Manchmal ist es erforderlich im Zitat Erläuterungen oder Ergänzungen einzufügen, etwa wenn Sachverhalte nur im Kontext verstanden werden können oder Worte im Original ausgelassen wurden.
Der Zusatz wird in eckige Klammern gesetzt. Innerhalb der Klammer folgen nach dem Zusatz ein Komma und die Initialien des Autors.
Beispiel: “Landgraf Ernst Ludwig reglementierte die Stadtverwaltung gemäß seiner Auffassung von absoluter [alleiniger, D.R.] Herrschaft mit einer Flut von Vorschriften, gab erneuerte Zunftordnungen heraus und reformierte die Stadtverfassung."7
Kennzeichnung von Druck- und Rechtschreibfehlern
Druck- oder Rechtschreibfehler im Original dürfen nicht ohne Anmerkung korrigiert werden, sondern Fehler müssen beim Zitieren mit einem [sic!] hinter dem falschen Wort kenntlich gemacht werden.
Nicht gekennzeichnet werden frühere Schreibweisen wie zum Beispiel “daß” statt “dass”.
Fiktives Beispiel: “Landgraf Ernst Ludwig reklementierte [sic!] die Stadtverwaltung gemäß seiner Auffassung von absoluter Herrschaft."8
Hervorhebungen
Hervorhebungen in einem Zitat müssen in der dazugehörigen Fußnote erläutert werden. Hervorhebungen sind zum Beispiel kursiv, fett oder unterstrichen. Entweder kann eine Hervorhebung im Original übernommen oder nicht übernommen werden oder beim Zitieren wird etwas hervorgehoben, das im Original nicht hervorgehoben war.
(Die Hervorhebungen in den folgenden Beispielen sind fiktiv.)
Hervorhebung im Original wird übernommen
Bei Übernahme einer Hervorhebung muss dies in der dazugehörigen Fußnote erwähnt werden, indem nach der bibliographischen Angabe die Passage (Hervorhebung wie im Original) eingefügt wird.
Beispiel: “Landgraf Ernst Ludwig reglementierte die Stadtverwaltung gemäß seiner Auffassung von absoluter Herrschaft."9
Hervorhebung im Orginal wird nicht übernommen
Wird eine Hervorhebung im Original nicht übernommen, muss auch das in der Fußnote erwähnt werden, in diesem Fall indem die Passage (Im Original war hervorgehoben: XXX) eingefügt wird.
Beispiel: “Landgraf Ernst Ludwig reglementierte die Stadtverwaltung gemäß seiner Auffassung von absoluter Herrschaft."10
Eigene Hervorhebung, die im Original nicht hervorgehoben war
Auch wenn man Wörter im Zitat hervorhebt, die im Original nicht hervorgehoben waren, muss dies in der Fußnote angemerkt werden. Dazu wird die Passage (Eigene Hervorhebung: XXX) eingefügt.
Beispiel: “Landgraf Ernst Ludwig reglementierte die Stadtverwaltung gemäß seiner Auffassung von absoluter Herrschaft."11
Zitieren nach
Grundsätzlich gilt: Es sollte nur aus Literatur und Quellen zitiert werden, die persönlich eingesehen wurden. Ist eine Quelle oder Literatur im Original nicht einsehbar, kann das Original über andere Literatur zitiert werden, in der dieses abgedruckt ist. In der Fußnote ist daraufhin zu vermerken, dass nicht das Original zitiert wurde, sondern auf einen Abdruck in einem anderen Werk zurückgegriffen wurde.
Der Beleg in der Fußnote richtet sich dann nach folgender Formel: Vollständige bib. Angabe des Originals, X–Y, zitiert nach: Vollständig bib. Angabe des Werks, in welchem das Original abgedruckt wurde, X–Y.
Fiktives Beispiel: “Die gemaine ‘Schießgesellschaft zu Darmbstadt’ traf sich ansonsten regelmäßig zu Übungen auf dem Schießberg."12
1 Engels, Peter: Darmstadt. Kleine Stadtgeschichte, Regensburg 2019, 77.
2 Ebd., 77.
3 Ebd., 77.
4 Ebd., 77.
5 Ebd., 77.
6 Ebd., 77.
7 Ebd., 77.
8 Ebd., 77.
9 Ebd., 77 (Hervorhebung wie im Original).
10 Ebd., 77 (Im Original war hervorgehoben: absoluter).
11 Ebd., 77 (Eigene Hervorhebung: seiner).
12 Noack, Winfried: Landgraf Georg I. von Hessen und die Obergrafschaft Katzenelnbogen (1567–1596), Darmstadt 1966, 23–24, zitiert nach: Engels, Peter: Darmstadt. Kleine Stadtgeschichte, Regensburg 2019, 50.