Stadtteil-Historiker 🌕

Umgang mit Urheber- und Nutzungsrechten

Die Arbeit mit Quellen und historischen Materialien verlangt Sorgfalt – nicht nur inhaltlich, sondern teils auch rechtlich. Bei (lokal)historischen Forschungsprojekten ist es unumgänglich, auf bestehende Quellen, Bilder, Karten, Zeitungsartikel oder Literatur zur Erstellung einer eigenen Publikation zurückzugreifen. Dabei müssen Sie allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, insbesondere das Urheberrecht und die Rechte zur Nutzung fremder Werke.


Was ist urheberrechtlich geschützt?

Grundsätzlich sind alle “persönlichen geistigen Schöpfungen” einer Person durch das Urheberrecht geschützt. (§2 UrhG) Dazu zählen unter anderem:

  • Texte (wie Bücher, Zeitungsartikel und sprachliche Inhalte auf Webseiten)
  • Bilder, Fotografien und Postkarten
  • Kartenmaterial
  • Audio- und Videoaufnahmen
  • Kunst- und Bauwerke

Nicht geschützt sind hingegen:

  • bloße Fakten und Daten (wie Geburtsdaten)
  • amtliche Werke (wie Gesetzestexte oder Gerichtsurteile)
  • gemeinfreie Werke

Gemeinfreie Werke – Was ist vom Urheberrecht ausgenommen?

Erlöschen des Urheberrechts
Ein Werk wird gemeinfrei, wenn dessen Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist. (§64 UrhG) Dann darf das Werk im Original ohne Genehmigung genutzt werden. Ausnahmen entstehen teils bei bearbeiteten Versionen des Originals (z.B. die Modernisierung eines Textes) oder bei Digitalisaten in Archiven oder Bibliotheken. Diese können erneut geschützt sein.

Freie Lizenzen
Manche Werke sind unter einer sogenannten Creative Commons (CC)-Lizenz veröffentlicht. Zwischen den einzelnen Lizenzen gibt es allerdings noch ein paar Unterschiede, die Sie bei der Nutzung beachten müssen. Die häufigsten Typen sind:

  • CC BY (Der Name des Urhebers und die Art der Lizenz müssen benannt werden – z.B. Foto: Max Mustermann, CC BY 4.0)
  • CC BY-SA (Der Name des Urhebers und die Art der Lizenz müssen benannt werden. Zusätzlich muss eine Publiaktion, in der Sie ein Werk mit dieser Lizenz nutzen, unter der gleichen CC BY-SA-Lizenz veröffentlicht werden.)
  • CC0 (Das Werk wurde als gemeinfrei erklärt und darf daher ohne Bedingungen genutzt werden.)

Häufig begegnen Ihnen solche Lizenztypen auf Seiten wie Wikipedia. Dort genutzte Medieninhalte von Wikimedia Commons stehen zumeist unter einer CC-Lizenz.


Eigene Werke verwenden

Ihre eigenen Texte, Fotos und Video- oder Audioaufnahmen sind unproblematisch, denn sie unterliegen automatisch Ihrem eigenen Urheberrecht. Das gilt auch für Fotos und Videos, die Sie selbst von dauerhaft sichtbaren Kunst- und Bauwerken im öffentlichen Raum (wie Statuen oder Fassaden) machen. Diese unterliegen in Deutschland dem Grundsatz der “Panoramafreiheit”. (§59 UrhG) Dazu zählen jedoch nicht Fotos oder Videos von Werken, die Sie in Museen, Bibliotheken oder ähnlichen Einrichtungen anfertigen und rein illustrativ verwenden möchten, da es sich hier rechtlich nicht um öffentliche Räume handelt.


Zitatrecht

Im Urheberrecht sind auch die Voraussetzungen dafür geregelt, wie Sie Textpassagen oder Bilder aus fremden Werken zitieren dürfen: Ein Zitat darf ohne Erlaubnis verwendet werden, wenn Sie es dazu nutzen, eine eigene Aussage zu belegen oder diese eingehend zu analysieren. (§51 UrhG) – Das entspricht ohnehin einer guten wissenschaftlichen Praxis. Dazu gehören auch die Voraussetzungen, direkte schriftliche Zitate mit Anführungszeichen zu kennzeichnen und alle Zitate mit einer vollständigen Quellenangabe zu versehen.

Wichtig ist, Text- oder Bildzitate nicht als bloße Illustration zu nutzen, sondern sich inhaltlich hiermit auseinanderzusetzen. Beispiele: Ein Auszug aus einem Zeitungsartikel kann verwendet werden, wenn er im Text analysiert oder kommentiert wird. Oder in einer kunsthistorischen Publikation werden Gemälde von Rembrandt hinsichtlich ihrer Symbolik und Wirkung untersucht.


Fremde Werke verwenden

Sollten Sie nicht gemeinfreie Werke, ob nun Fotos, Videos oder ganze Texte (wie etwa vollständige Zeitungsartikel) rein zur Illustration verwenden wollen, dann müssen Sie sich das Nutzungsrecht vom Rechteinhaber einholen. Ein solches Nutzungsrecht erlaubt es, ein fremdes Werk auf eine bestimmte Weise zu verwenden, zum Beispiel es zu drucken, digital zu veröffentlichen oder zu verändern.

Wenn Sie ein fremdes Medium wie ein Foto oder eine Postkarte in Ihrer eigenen Veröffentlichung nutzen möchten, sollten Sie daher wie folgt vorgehen:

1. Ermitteln Sie den Urheber bzw. Rechteinhaber
Wenn Sie feststellen, dass ein Medium, das Sie verwenden möchten, nicht gemeinfrei ist, dann versuchen Sie den Urheber bzw. den Rechteinhaber festzustellen. Häufig handelt es sich hier um Autoren oder Herausgeber eines Buchs, Fotografen, Verlage oder Bildagenturen sowie Archive und Museen.

2. Nehmen Sie Kontakt auf
Sobald Sie den Rechteinhaber ermittelt haben, versuchen Sie Kontakt herzustellen und eine Nutzungserlaubnis einzuholen. Beschreiben Sie dabei, wofür Sie das fremde Werk verwenden möchten. Verweisen Sie dabei am besten auch auf das Projekt der Stadtteil-Historiker und führen Sie aus, in welchem Medium das fremde Werk verwendet würde (Buch, Website, …). Achtung: Bei der Ausstellung von Nutzungrechten durch Verlage oder Bildagenturen können Kosten anfallen.

3. Bewahren Sie die Nutzungserlaubnis auf
Archivieren Sie die schriftliche Nutzungserlaubnis. Diese sollte möglichst ein Datum, den Verwendungszweck und potenzielle weitere Bedingungen der Nutzung beinhalten.

Tipp: Nutzen Sie Medien aus Archiven
Um Schwierigkeiten bei der Ermittlung von Rechteinhabern und bei der Einholung von Nutzungsrechten aus dem Weg zu gehen, nutzen Sie möglichst Quellen und Medien aus Archiven. Diese kennen die Rechtelage der bei ihnen verwahrten Dokumente und Objekte und werden Ihnen dementsprechend sichere Auskünfte geben. Zudem kennen die Darmstädter Archive das Projekt der Stadtteil-Historiker und werden Ihnen meist ohne weitere Vorbehalte Nutzungsrechte einräumen.